07.11.2019: Sicherungsinstrumente in der Bauleitplanung

Gründe für die Teilnahme

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Gemeinden.

Die Bauleitplanung als Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit ist ein Prozess, den zahlreiche rechtliche und tatsächliche Aspekte beeinflussen können. Durch den rechtzeitigen und gezielten Einsatz von den Sicherungsinstrumenten kann die Gemeinde Fehlentwicklungen vorbeugen, Planungsprozesse fördern und die Schaffung konzeptionswidriger Tatsachen verhindern.

Die Sicherung der Bauleitplanung ist im Zweiten Teil (§§ 14 – 28 BauGB) des Ersten Kapitels des BauGB über das Allgemeine Städtebaurecht geregelt. Die Veränderungssperre (§ 14, § 16 und § 17 BauGB), die Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), die Regelung zur Teilung von Grundstücken (§ 19 BauGB), die Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen (§ 22 BauGB) und die gesetzlichen Vorkaufsrechte (§§ 24 ff. BauGB) gehören zu den der planenden Gemeinde zur Sicherung der Bauleitplanung vom BauGB zur Verfügung gestellten Plansicherungsinstrumenten.

Das Seminar soll einen Überblick über die planungsrechtlichen Sicherungsinstrumente des BauGB verschaffen und Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit der Sicherung der Bauleitplanung und dem Einsatz konkreter Sicherungsinstrumente bieten, die anhand von Praxisfällen und aktueller Rechtsprechung verdeutlicht werden.

Ihre Referenten

Lina Maschke, LL.M.
Rechtsanwältin, Wirtschaftsmediatorin
in der Kanzlei Meidert & Kollegen, München

Frank Sommer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
in der Kanzlei Meidert & Kollegen, München

Datum: Donnerstag, 07.11.2019, 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Ort: Michlhof, Kempten/Allgäu
Seminargebühr: € 50,00

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Maschke,
Tel. 089/545878-0, E-Mail: maschke@meidert-kollegen.de

Flyer.pdf

2019-10-15T10:09:58+02:00 15.10.2019|