Thema:
Die Kanzlei Meidert & Kollegen ist aktives Mitglied im Förderverein Bau und Immobilie der Hochschule Augsburg. Mehrere unserer Fachanwälte engagieren sich als Lehrbeauftragte an der Hochschule Augsburg.
Seit geraumer Zeit gibt es ein neues Veranstaltungsformat einer Kooperation zwischen der Fakultät für Architektur und Bauwesen, dem Institut für Bau und Immobilie und dem Förderverein Bau und Immobilie der Hochschule Augsburg unter dem Titel „Experten-Dialog Baupraxis“. Ein Thema – drei Blickwinkel, so das Leitmotiv. Durch die Darstellung jeweils verschiedener perspektiven zu einem Thema soll die Diskussion angeregt und der Dialog zwischen den Disziplinen gefördert werden.
Die nächste Veranstaltung der Reihe findet am 20. Oktober 2020 wahlweise vor Ort oder online statt, diesmal zum Thema „Die HOAI nach dem Paukenschlag des EuGH – Was ändert sich, was bleibt?“. Sie bietet mit Rebecca Schlimbach, Richterin am Landgericht und Wissenschaftliche Mitarbeiterin Bundesgerichtshof, Werner Seifert, Architekt, Diplom-Ingenieur (FH), ö. b. u. v. Sachverständiger sowie Michael Keller, Architekt, wieder namhafte Referenten.
In seinem viel beachteten Urteil vom 04.07.2019 zur HOAI hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die deutschen Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Mindest- und Höchstsätzen für Planerhonorare für mit EU-Recht unvereinbar gehalten. Der deutsche Gesetzgeber muss und wird Änderungen vornehmen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat inzwischen einen Entwurf zur künftigen Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), der Ermächtigungsgrundlage der HOAI, vorgelegt. Doch was bedeutet das für die Kosten in laufenden Projekten? Welche Folgen gibt es in laufenden Honorarprozessen? Ob weitere Inhalte der HOAI betroffen sind, ob auch Aufträge von privatrechtlichen Bauherrn erfasst werden und wie sich die Baubeteiligten und Juristen bei künftigen Vertragsgestaltungen, Auftragsvergaben und laufenden Abrechnungen darauf einstellen können, sind weitere brennende Fragen. Zahlreiche unterschiedliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten liegen vor. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich am 14. Mai 2020 in mündlicher Verhandlung mit den Folgen des EuGH-Urteils zur Unionsrechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI befasst und nun wiederum dem EuGH einige relevante Fragen zur Klärung vorgelegt.
Er will wissen, ob die EU-Dienstleistungsrichtlinie unmittelbare Drittwirkung auf das Verhältnis zwischen zwischen Privaten entfaltet und zur Unwirksamkeit der Mindestsatzbindung in § 7 HOAI führt, sowie für den Fall, dass der EuGH diese Frage verneint, ob sich aus sonstigem Unionsrecht, insbesondere der Niederlassungsfreiheit ein Verbot der Mindestsatzbindung für die Honorare der Architekten und Ingenieure ergibt.
Falls dies bejaht würde soll der EuGH feststellen, ob ein solcher Verstoß zur Folge hat, dass die Regelungen über die Verbindlichkeit der Mindestsätze in laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen nicht mehr anzuwenden sind. Es bleibt also spannend.
Ziel der Veranstaltung ist daher, die Zukunft der HOAI aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit Informationen aus erster Hand zu beleuchten. Die Veranstaltung ist anerkannt seitens der Rechtsanwaltskammer München und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung beider Berufsgruppen. Selbstverständlich richtet sie sich aber auch an interessierte Studierende und alle Baupraktiker.
Rückblick:
Noch vor der Corona-Pandemie fand die erste Veranstaltung der Reihe unter Mitwirkung von unserem Kollegen Rechtsanwalt Robert Schulze, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht statt.
Im vollbesetzten Grob Aircraft Auditorium der Hochschule Augsburg näherten sich drei renommierte Vortragende, Rechtsanwalt Robert Schulze von der Kanzlei Meidert und Kollegen, Mathias Mondel, sowie Prof. Dr. tech. Ralf Bartsch, dem sogenannten gestörtem Bauablauf aus ihrem fachlichen Blickwinkel und ihrer jeweiligen Rolle im Projekt als ausführendes Unternehmen, als Fachanwalt für Baurecht oder als Sachverständiger.
Abweichungen von der ursprünglichen Planung beziehungsweise von der geplanten Ausführung kommen beim Bauen aufgrund des Unikatcharakters und vieler anderer Auslöser vor und sind reduzierbar, nicht aber abschließend vermeidbar. Daher gibt es umfangreiche Regelwerke und Methoden zum Umgang damit. Sie reichen von der möglichst umfassenden terminlichen Darstellung der vorgesehenen Ausführung und der Dokumentation der tatsächlichen Ausführung mit verschiedenen Werkzeugen, über die Darstellung und Interpretation des rechtlichen Rahmens, bis hin zu etablierten und neuen Ansätzen zur Quantifizierung möglicher Ansprüche der Parteien. Am Ende der Vorträge gab es rege Diskussion und Nachfragen und einen geselligen Ausklang. Ein rundum gelungener Auftakt dieses neuen Transferformats für Baufachleute!
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Robert Schulze, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Tel.: 0821-90630-66
Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Tel.: 0821-90630-55
Termin:
Dienstag, den 20.10.2020 um 18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Hochschule Augsburg (Präsenz und Online)
Anmeldung:
Anmeldung, aktuelle Informationen zur Veranstaltung sowie Hinweise zu geltenden Hygieneregeln und Parkmöglichkeiten finden Sie unter: www.hs-augsburg.de/ibi