Mehr Schutz für Geschäftsgeheimnisse im Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess

Unternehmen sollten jetzt handeln!

Ab dem 1. April 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen erheblich verbessert. § 273a ZPO weitet die prozessualen Geheimhaltungsmaßnahmen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) nun auch auf arbeits- und zivilgerichtliche Verfahren aus.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Bisher bestand in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren ein hohes Risiko, dass Geschäftsgeheimnisse – etwa sensible Kundendaten, interne Kalkulationen oder technische Innovationen – in den Prozessakten offengelegt und damit potenziell öffentlich wurden. Das ändert sich nun:

  • Gerichte können Geheimhaltungsmaßnahmen anordnen, um sensible Informationen besser zu schützen.
  • Nur ein eingeschränkter Personenkreis erhält Zugriff auf bestimmte Dokumente und Informationen.
  • Verstöße gegen Geheimhaltungsauflagen können sanktioniert werden.

Handlungsbedarf für Unternehmen

Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse auch vor Gericht sicherzustellen:

  • Geheimhaltungsstrategie prüfen: Gibt es klare Prozesse zum Umgang mit vertraulichen Informationen in Rechtsstreitigkeiten?
  • Verträge anpassen: Sind die Verträge (z. B. Arbeitsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen) auf dem neuesten Stand?
  • Prozessstrategie überdenken: Wie kann die neue Rechtslage in künftigen Verfahren optimal genutzt werden?

Unser Fazit

Der erweiterte Geheimnisschutz bietet Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre wirtschaftlichen Interessen in Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren besser zu wahren. Doch nur wer sich frühzeitig vorbereitet, kann die neuen Regelungen optimal für sich nutzen.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung? Wir beraten Sie gerne!

2025-02-19T14:52:05+01:00 19.02.2025|