Unternehmen sollten jetzt handeln!
Ab dem 1. April 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz wird der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen erheblich verbessert. § 273a ZPO weitet die prozessualen Geheimhaltungsmaßnahmen des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) nun auch auf arbeits- und zivilgerichtliche Verfahren aus.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Bisher bestand in zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren ein hohes Risiko, dass Geschäftsgeheimnisse – etwa sensible Kundendaten, interne Kalkulationen oder technische Innovationen – in den Prozessakten offengelegt und damit potenziell öffentlich wurden. Das ändert sich nun:
- Gerichte können Geheimhaltungsmaßnahmen anordnen, um sensible Informationen besser zu schützen.
- Nur ein eingeschränkter Personenkreis erhält Zugriff auf bestimmte Dokumente und Informationen.
- Verstöße gegen Geheimhaltungsauflagen können sanktioniert werden.
Handlungsbedarf für Unternehmen
Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, um den Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse auch vor Gericht sicherzustellen:
- Geheimhaltungsstrategie prüfen: Gibt es klare Prozesse zum Umgang mit vertraulichen Informationen in Rechtsstreitigkeiten?
- Verträge anpassen: Sind die Verträge (z. B. Arbeitsverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen) auf dem neuesten Stand?
- Prozessstrategie überdenken: Wie kann die neue Rechtslage in künftigen Verfahren optimal genutzt werden?
Unser Fazit
Der erweiterte Geheimnisschutz bietet Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre wirtschaftlichen Interessen in Zivil- und Arbeitsgerichtsverfahren besser zu wahren. Doch nur wer sich frühzeitig vorbereitet, kann die neuen Regelungen optimal für sich nutzen.
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