Neues Stellplatzrecht und Änderungen im Satzungsrecht der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Was bedeutet das für Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Immobilienprojekte, Bauträger und Bauherren?
Der Bayerische Landtag hat mit dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz bedeutende Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verabschiedet:

  • Die meisten Regelungen gelten ab dem 01.01.2025,
  • Weitere wichtige Änderungen, insbesondere zum kommunalen Satzungsrecht, treten ab dem 01.10.2025 in Kraft.

Was ändert sich konkret?

  • Stellplatzrecht: Neue Anforderungen und Regelungen zur Ausweisung und Gestaltung von Stellplätzen.
  • Freiflächengestaltung & Spielplätze: Anpassungen an die städtebauliche Qualität.
  • Kommunale Satzungsrechte: Mehr Spielraum für Gemeinden, aber auch neue Anforderungen für bestehende und geplante Bebauungspläne.

Unsere Expertise für Ihre Projekte:
Als erfahrene Kanzlei mit Standorten in Augsburg, München und Kempten und Schwerpunkten rund um die Immobilie, bieten wir Ihnen rechtssichere Unterstützung in allen relevanten Bereichen:

  • Öffentliches Baurecht & Satzungsrecht
  • Bau- und Architektenrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Kommunalberatung – Unterstützung für Städte und Gemeinden bei Satzungen und Bebauungsplänen
  • Unternehmens- und Gesellschaftsrecht – Beratung für Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger und Investoren

Jetzt informiert bleiben!
Sie benötigen eine Einschätzung zu den Auswirkungen der BayBO-Änderungen auf Ihre Projekte? Wir beraten Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauherren, Landwirte und Investoren umfassend zu den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen sowohl im Öffentlichen Recht wie auch Zivilrecht.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung: www.meidert-kollegen.de

2025-02-27T00:38:50+01:00 27.02.2025|