NEWS: Neues Beratungsangebot Eventrecht

Wer Tagungen oder Veranstaltungen im unternehmerischen, gesellschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Bereich organisiert, verwendet darauf in der Regel viel Energie, Zeit und Geld, um den Erfolg sicherzustellen. Oft wird dabei aber vergessen, rechtzeitig rechtliche Vorsorge zu treffen, damit Unvorhergesehenes wie Ärger mit Wettbewerbern, Unfälle, unberücksichtigte Gesetzesvorgaben oder unzuverlässige Geschäftspartner nicht hohe finanzielle Verluste oder gar den Ausfall des Projekts und einen damit verbundenen Imageschaden verursachen.

Die juristischen Fragestellungen rund um Veranstaltungen sind sehr vielfältig. Die Erfahrung, dass bei veranstaltungsrechtlichen Fragen Anwälte der Kanzlei aus unterschiedlichsten Fachdisziplinen gefragt sind, hat uns dazu veranlasst, ein Beratungspaket anzubieten, in dem acht Rechtsanwälte ressortübergreifend zusammenarbeiten.

Oft sind es vermeintliche Banalitäten, die Probleme machen. Wer denkt beispielsweise daran, sich einen Massenluftballonstart von der Flugsicherung absegnen zu lassen oder sichert sich vertraglich gegen zu späte Versendung der Einladungen ab, aufgrund derer die Gäste ausbleiben. Wichtig sei es, Risiken zu erkennen und somit mögliche Vorkehrungen zu treffen und gegebenenfalls sogar spezielle Versicherungen abzuschließen.

Eine schier unendliche Vielzahl an behördlichen Genehmigungs- und Anmeldepflichten oder Erlaubnisvorbehalte ist vielen Veranstaltern unbekannt. Behördliche Veranstaltungsstopps sind immer eine Katastrophe. Fallstricke lauern auch bei der Verwendung geschützter Marken oder bei Urheberrechtsverstößen, insbesondere bei der Werbung für Veranstaltungen.

Auch das vielfältige Normengeflecht und die unterschiedlichsten Rechtsbeziehungen bei Veranstaltungen (vgl. pdf-Grafiken) spielen eine besondere Rolle. Viele Verträge mit Künstlern, Aushilfskräften, Sicherheitspersonal oder externen Dienstleistern sind oft unzureichend und nur in mündlicher Form vorhanden. Gleiches gilt für die Anmietung der Event-Location. Häufig vergessen die Parteien, den Veranstaltungsraum konkret zu bezeichnen bzw. zu regeln, ob die vereinbarte Miete eine Pauschale ist oder noch die Betriebskosten, wie Strom und Wasser, hinzukommen.

Bei Problemen vor oder sogar unmittelbar während der Veranstaltung sind dann die Rechte und Pflichten der Beteiligten nicht ausreichend geklärt und den Veranstaltern drohen finanzielle Ausfälle. Wir empfehlen  daher bereits bei der Veranstaltungsplanung diesen Aspekten erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken und fachkundigen Rat einzuholen. Unser Team Eventrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung.

2018-03-20T11:39:55+01:00 01.04.2010|