NEWS: Kommunalwahl 2014 in Bayern

Am 16.03.2014 fanden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Sofern Bewerber oder Wahlberechtigte Unregelmäßigkeiten bei der Wahl festgestellt haben, ist Eile geboten. Eine Wahlanfechtung kann nämlich nur innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses eingereicht werden.

Nähere Informationen zu einer Wahlanfechtung hören Sie im Interview mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Böckh auf Augsburg TV.

2017-04-11T13:54:47+02:00 14.03.2014|