Project Description
Meidert & Kollegen
Ihre Anwaltskanzlei für Architektenrecht
Ein wichtiger Bereich des Immobilienrechts umfasst auch die Tätigkeit der Architekten, Ingenieure und sonstigen Fachplaner. Die auf Architektenrecht spezialisierten Anwälte unserer Kanzlei beraten sowohl Architekten, Ingenieure und Fachplaner als auch deren Auftraggeber, egal ob im Rahmen einer öffentlichen Baumaßnahme (z. B. beauftragt durch eine Kommune) oder bei privaten Bauvorhaben. An unserem Augsburger Standort stehen Ihnen in Fragen des Architektenrechts die beiden Fachanwälte Dr. Thomas Jahn und Robert Schulze als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Architektenrecht ist insbesondere deshalb als eigenständiges Rechtsgebiet anzusehen, weil in Deutschland weiterhin die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) als gesetzliches Preisrecht Geltung besitzt, sodass, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, das Honorar von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern nicht frei vereinbart werden kann, sondern sich im Rahmen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI bewegen muss. Eine Vielzahl der Rechtsfragen betrifft daher Honorargestaltungen und Honorarabrechnungen. Dies gilt insbesondere auch für die seit dem 17.08.2013 einschlägige neue HOAI 2013.
Wir empfehlen jedem Architekten und jedem Bauherren, unabhängig von der Größe des Bauvorhabens, einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und die entsprechenden Verträge bei offenen Fragen durch unsere Rechtsanwälte überprüfen zu lassen.