Project Description
Meidert & Kollegen
Ihre Anwaltskanzlei für Erbrecht
Die Regelung des eigenen Nachlasses wird oft lange, zu lange hinausgeschoben, sollte jedoch, insbesondere wenn Vermögen vorhanden ist, schon möglichst früh zu Lebzeiten geregelt werden.
Unbedingt ist aus unserer Sicht eine Regelung durch eine letztwillige Verfügung (Testament) vonnöten, wenn
- keine Kinder vorhanden sind
- eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geführt wird
- eine Trennung und Scheidung ansteht
- aus steuerlichen Gründen
- schon zu Lebzeiten Nachlassgegenstände (Immobilien) auf die Kinder übertragen werden sollen.
Wir beraten und erstellen:
- Testamente
- gemeinschaftliche Testamente
- Erbverträge
- Widerruf von Testamenten und gemeinschaftlichen Testamenten
- Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Miterbengemeinschaften
- Geltendmachung von Vermächtnissen
- Begleitung in gerichtlichen Nachlassverfahren
- Beantragung von Erbscheinen, Vertretung im Erbscheinverfahren
- Testamentsanfechtung