Es freut uns mitzuteilen, dass Herr Rechtsanwalt Stefan Kus von der Rechtsanwaltskammer München aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrecht die Befugnis erteilt wurde, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.