Es freut uns bekannt geben zu können, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München unserem Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Dr. Thomas Jahn, aufgrund nachgewiesener besonderer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen die Befugnis erteilt hat, die Bezeichnung „Fachanwalt für Vergaberecht“ zu führen.
Mit dieser von der Rechtsanwaltskammer ausgewiesenen Expertise kann unsere Kanzlei die bislang schon intensive rechtliche Beratungstätigkeit im öffentlichen Auftragswesen sichtbar belegen.
Wir gratulieren Herrn Dr. Jahn hierzu herzlich!