Project Description
Meidert & Kollegen
Ihre Anwaltskanzlei für Baustoffhandel und Baustoffhersteller
Robert Schulze
0821/90630-66
Händler und Hersteller von Baustoffen sind die ersten Glieder in einer langen Kette arbeitsteiligen Zusammenwirkens bei der Erstellung von Bauteilen und Bauwerken jeder Art. Kleinste Produktfehler an vermeintlich unbedeutenden Teilen oder Materialien können immense Schäden und Haftungsfragen verursachen. Grund genug für Handel und Hersteller oder geschädigte Bauherrn und Bauunternehmen frühzeitig auf kompetenten Rechtsrat zurückzugreifen.
Wir betreuen unsere Mandanten in allen Varianten von Kaufverträgen, Werkverträgen und Werklieferungsvertragen mit kauf- und werkvertraglichen Haftungsfragen sowie in Fragen des Produkthaftungs- und Bauproduktenrechts.
Dabei behalten wir stets auch die wirtschaftlichen Notwendigkeiten bei der Erhaltung von Geschäftsbeziehungen und der Kooperation mit Vertriebspartnern und Zulieferern im Blick.
Die Tätigkeit unserer Kanzlei im Recht des Baustoffhandels umfasst unter anderem:
- Vertragsgestaltung für den Handel und Hersteller von Baustoffen, inkl. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Schulung des Vertriebsmitarbeiter
- Haftung bei Falschberatung durch Materialempfehlung
- Haftung von Bauunternehmen und Handwerkern für Materialfehler
- Rechtliche Beratung beim Reklamationsmanagement
- Brauchbarkeitsnachweise (Prüfzeugnisse, Bauaufsichtliche Zulassungen, etc)
- Beweissicherungsverfahren
Primärer Ansprechpartner für alle Fragen des Baustoffhandels ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Robert Schulze in der Kanzlei Meidert & Kollegen, Augsburg.