Project Description
Meidert & Kollegen
Ihre Anwaltskanzlei für Hofübergabe und Unternehmensnachfolge sowie landwirtschaftliches Sondererb- und Familienrecht
Der Gesetzgeber privilegiert landwirtschaftliche Betriebe durch eine Reihe erb- und familienrechtlicher Regelungen, insbesondere durch das sogenannte Ertragswertprivileg. Dadurch sollen leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe, sowohl im Erbfall als auch im Scheidungsfall davor bewahrt werden, durch anlassbedingte Zahlungsverpflichtungen z.B. Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüche „auszubluten“ und zur Aufgabe gezwungen werden.
Die Ertragswertprivilegierung hat wirtschaftlich erhebliche Auswirkung, da der Ertragswert je nach Konstellation teilweise weniger als 10 Prozent des tatsächlichen Verkehrswertes betragen kann. In Streitfällen setzen wir uns mit Ertragswertgutachten und sonstigen Bewertungen auseinander.
Wir beraten sowohl durch das Sondererb- und Familienrecht Begünstigte z.B. Hofübernehmer als auch hierdurch Benachteiligte, z.B. weichende Geschwister etc.
Eine Besonderheit im landwirtschaftlichen Bereich ist das sogenannte Hofzuweisungsverfahren. Dies kommt dann in Betracht, wenn durch gesetzliche Erbfolge ein landwirtschaftlicher Betrieb an eine Erbengemeinschaft gefallen ist. Hier kann die Zuweisung des Betriebes an einen der Miterben verlangt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die weichenden Miterben werden lediglich aus dem Ertragswert abgefunden. Die Geltendmachung eines Hofzuweisungsantrags, wie auch seine Abwehr, haben für den jeweils Betroffenen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Wegen seiner Platzierung im Grundstücksverkehrsgesetz ist das Verfahren nur wenigen bekannt.
Bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen können wir auf unsere langjährige Prozesserfahrung zurückgreifen. Wir zeigen Ihnen auf welche Konsequenzen erbrechtliche Verfügungen und testamentarische Gestaltungen haben können. Wir sorgen dafür, dass Ihr Wille in die juristisch richtigen Worte gefasst wird. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater werden die gefundenen Lösungen auch steuerrechtlich optimiert.
In landwirtschaftlichen Familienrechtsstreitigkeiten arbeiten Herr Rechtsanwalt Thomas Sauer, Fachanwalt für Familienrecht und Herr Rechtsanwalt Josef Deuringer, Fachanwalt für Agrarrecht, im Team.