Project Description
Meidert & Kollegen
Ihre Anwaltskanzlei für Vergabe- und Beihilferecht
Ansprechpartner
Dr. Thomas Jahn
089/545878-55
Wir beraten und vertreten Gemeinden und deren Unternehmen vollumfänglich im Vergaberecht und Beihilfenrecht.
Bei der Beauftragung von Bauprojekten, Schulbuchanschaffungen und der Errichtung von Verbrauchermärkten werden schnell die nationalen und EU-weiten Schwellenwerte der Vergaberechts überschritten. Wir beraten Sie von der Ausgangsfrage ob und wie z.B. VgV-Verfahren vermieden und ausgestaltet, sowie durchgeführt werden müssen bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung.
Das Beihilferecht widmet sich der Frage, ob die Gemeinde Unternehmen durch Gewährung finanzieller Vorteile begünstigen darf. Davon betroffen können auch eigene Unternehmen sein. Im Kern geht es dabei um den Bereich der Daseinsvorsorge. Davon betroffen können unter anderem der Ausgleich von Jahresfehlbeträgen eines Kreiskrankenhauses, die Tourismusförderung und Förderung von Sporteinrichtungen sein.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere auch die de-minimis-Schwellenwerte, Gruppenfreistellungsverordnung, Notifizierungspflichten, als auch im Speziellen das Europarecht der AEUV, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG), sowie die VOB/A.