Verkehrssicherungsrecht 2022-05-16T13:13:58+02:00

Project Description

Meidert & Kollegen

Ihre Anwaltskanzlei für Verkehrssicherungsrecht

Ansprechpartner

Stefan Kus
0821/90630-20

Robert Schulze
0821/90630-66

Stadt, Land, Fluss. Egal ob Badesee mit Schwimminsel, Freibad, Seebad, Hallenbad, Erlebnisbad, Stadtbach, Surfwelle, Dirtpark, Funpark, Spielplatz, Begegnungsstätte, Jugendzentrum, Trimm-dich-Pfad, Museum, Erlebniswanderweg oder kostenloses Fahrrad- bzw. Bike-Sharing. Bei allen kreativen und bürgernahen Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten müssen Gemeinden und Betreiber ihren Verkehrssicherungspflichten fortlaufend ausreichend Rechnung tragen. Abgesehen von weitreichenden Haftungsfolgen und Versicherungsschutzproblematiken können sich Handelnde und Unterlassende ansonsten auch wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung strafbar machen. Wie sich beim Schwimminselurteil des BGH exemplarisch zeigte sind Nutzer schließlich erheblichen Gefahren und Risiken ausgesetzt, die es seitens der Gemeinde zu erkennen und angemessen zu vermeiden gilt, um Unfälle mit schwerwiegenden – teils lebenslangen Gesundheitsschädigungen und Erkrankungen – vorzubeugen. Wir begleiten Ihre Vorhaben von der Idee bis hin zur Präsentation im Gemeinderat bzw. Stadtrat und der rechtlichen Fachbehördenumsetzung unter Einbindung des gemeindlichen Versicherungsschutzes nebst Formulierung der rechtlichen Erklärungen. Bei der projektbezogenen Konzeption erstellen wir Ihnen praxistaugliche Haftungskonzepte, Checklisten und Nutzungsbedingungen als AGB oder Satzung. Wir berücksichtigen dabei sowohl Organisations-, Überwachungs-, Hinweis-, als auch Betreiberpflichten. Mit den verschiedenen Gemeindefunktionsträgern unter anderem aus dem Bau- und Ordnungsamt, wie auch dem Bauhof und deren Bedürfnissen sind wir ebenso bestens vertraut wie mit projektführenden Architekten, Ingenieuren und Aufsichtspersonen aus der Bürgerschaft, Vereinen und externen Dienstleistern. Im Rechtsstreit verteidigen wir Sie gegen Schadenersatzansprüche, als auch strafrechtlich. Kanzleiintern arbeiten wir dabei referatsübergreifend zusammen, da regelmäßig Schwerpunkte verschiedener Fachanwaltschaften des Verwaltungsrechts, Baurechts und Wirtschaftsrechts berührt werden.